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StGB § 75 Sondervorschrift für Organe und Vertreter

StGB § 75 Sondervorschrift für Organe und Vertreter

[ Auszug: Hat jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als     Mitglied eines solchen Organs, 2. als Vorstand eines nicht rechtsfäh ... ]